| Rechte und Pflichten |
Die Rechte und Pflichten eines DetektivesAuch ein Detektiv muss sich an Geflogenheiten eines Kaufmannes halten und muss auch die bestimmte Sorgfalt erfüllen. Ein Detektiv darf bei seinen Ermittlungen keine Gesetze verletzen oder sich Beweise auf illegale Weise beschaffen. Jedoch sieht es in der Praxis manchmal ganz anders aus. Denn die Ermittler bewegen sich oft am Rande der gesetzlichen Bestimmungen. Ein Detektiv muss darüber im Klaren sein, dass er ein Vertrauensträger ist. In der Auftragssache ist er zu einer absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Dies ist besonders dann der Fall, wenn es um vertrauliche Informationen und Auskunftspersonen handelt. Niemals darf ein Detektiv den Anschein erwecken ein amtlicher oder behördlicher Vertreter zu sein. Auch darf ein Ermittler keine Zeugen beeinflussen. In den Rahmen der Pflichten sind Detektive gegenüber Gerichten, Behörden und Beamten zur Auskunft verpflichtet. Gegenüber dem Auftraggeber muss der Ermittler ständige die Wahrheit sagen. Seine Berichte muss der Detektiv immer so verfassen, dass diese auch einer richterlichen Nachprüfung standhalten. Alle enthaltenden Tatsachen müssen auch belegbar sein. So sind zum Beispiel auch Namen, Orte und Anschriften genau aufzuführen. Auch sollten Lichtbilder und Beweismittel immer de Bericht zu zufügen. Detekteien müssen eine vollständige Aktenführung nachweisen. Das heißt jeder Vorgang und jeder Auftrag muss aktenkundig festgehalten und aufgearbeitet werden. Was gehört in eine Akte des Detektivs?Die Akte sollte den schriftlichen Auftrag enthalten. Zudem müssen die kompletten Beobachtungsprotokolle und auch entsprechende Beweismittel vorhanden sein. Auch ein Abschlussbericht sollte von dem Detektiv verfasst werden. Die Akte des Detektivs und seiner Arbeit, sowie die Dokumente müssen ständig so aufbewahrt werden, dass keine Dritten Zugang zu diesen Daten haben. Ein privater Ermittler muss sich an die "Buchführungs- u. Auskunftspflicht von Auskunfteien und Detekteien" halten. |