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Jedes Große Unternehmen hat ein Geheimnis. Es geht um neue Projekte, bestimmte Informationen, die kein anderer wissen soll. Wenn irgendeine Information durch irgendwelche Quellen herauskommt, kann das dem Unternehmen Millionen kosten. Die Konkurrenz ist hart und schläft nicht. Eine professionelle Detektei kann ihnen helfen sich gegen den Lauschangriff zu schützen. Nach dem Strafgesetzbuch ist ein Lauschangriff die Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs eine Straftat.
Verletzung der Vertraulichkeit des WortesStrafgesetzbuch § 201
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder 2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder 2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird. (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2). (4) Der Versuch ist strafbar. (5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden. (Quelle: Strafgesetzbuch) |